Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 4 R 1519/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 43 Abs 2 SGB 6, § 44 Abs 2 SGB 6, § 300 Abs 3 SGB 6
(Rente wegen Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - Maurer - Verweisungstätigkeit - sonderpädagogische Zusatzausbildung)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Rente wegen Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - Verweisungstätigkeit - sonderpädagogische Zusatzausbildung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien für einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Verweisungstätigkeit nach dem Mehrstufenschema für einen Facharbeiter mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Maurer muss sich nicht auf Beruf eines Facharbeiters mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung in einer Behindertenwerkstatt verweisen lassen
Verfahrensgang
- SG Berlin, 27.07.2005 - S 31 RJ 512/02
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 4 R 1519/05
- BSG, 18.01.2011 - B 13 R 87/10 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89
Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 4 R 1519/05
Zur Feststellung der Wertigkeit des bisherigen Berufs und der Möglichkeiten der Verweisung auf andere Tätigkeiten sind in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Arbeiter- und die Angestelltenberufe in Gruppen eingeteilt worden (Mehrstufenschema, vgl. Urteil v. 14. Mai 1991 - 5 RJ 82/89, juris). - BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82
Benennung der Verweisungstätigkeit - Verweisungstätigkeit - Leitberuf - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 4 R 1519/05
Die Beklagte hat keine zumutbare Verweisungstätigkeit konkret benannt, obgleich sie hierzu jedenfalls bei Facharbeitern wie dem Kläger verpflichtet ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil v. 15. November 1983 - 1 RJ 112/82, juris).