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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 4 R 1519/05   

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https://dejure.org/2010,9259
LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 4 R 1519/05 (https://dejure.org/2010,9259)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2010 - L 4 R 1519/05 (https://dejure.org/2010,9259)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - L 4 R 1519/05 (https://dejure.org/2010,9259)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - Verweisungstätigkeit - sonderpädagogische Zusatzausbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Verweisungstätigkeit nach dem Mehrstufenschema für einen Facharbeiter mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Maurer muss sich nicht auf Beruf eines Facharbeiters mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung in einer Behindertenwerkstatt verweisen lassen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 4 R 1519/05
    Zur Feststellung der Wertigkeit des bisherigen Berufs und der Möglichkeiten der Verweisung auf andere Tätigkeiten sind in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Arbeiter- und die Angestelltenberufe in Gruppen eingeteilt worden (Mehrstufenschema, vgl. Urteil v. 14. Mai 1991 - 5 RJ 82/89, juris).
  • BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82

    Benennung der Verweisungstätigkeit - Verweisungstätigkeit - Leitberuf -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 4 R 1519/05
    Die Beklagte hat keine zumutbare Verweisungstätigkeit konkret benannt, obgleich sie hierzu jedenfalls bei Facharbeitern wie dem Kläger verpflichtet ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil v. 15. November 1983 - 1 RJ 112/82, juris).
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